Indach-Solaranlage: Wenn die Module das Dach sind
Bei einer Indach-Solaranlage ersetzen die Module die Ziegel und bilden selbst die wasserführende Dachhaut. Das Dach wirkt ruhig und aus einem Guss. Für integrierte Anlagen zahlt der Bund CHF 400 statt 360 pro kWp Einmalvergütung.
Vergleichen Sie unten Aufdach und Indach für Ihre Anlagengrösse. Am meisten bringt Indach, wenn das Dach ohnehin neu gedeckt wird. Wir planen die Anlage, stimmen die Montage mit dem Dach ab und schliessen sie an: Solaranlagen vom Elektriker aus Ostermundigen.
- Modul auf Schienen über den Ziegeln bildet die wasserführende Schicht
- Befestigung Dachhaken und Montageschiene Anschlussblech zu den Ziegeln
- Ziegel bleiben unter den Modulen nur noch rund um das Modulfeld
- Dachlatten tragen die Ziegel tragen Module und Montageprofile
- Unterdach mit Konterlattung mit Konterlattung, wie bei jedem Ziegeldach
- Sparren Dachkonstruktion Dachkonstruktion
Aufdachmodule dürfen höchstens 20 cm über die Dachfläche ragen. Die Module liegen in der Ebene der Ziegel, das Anschlussblech führt das Wasser auf die Ziegel.
Einmalvergütung nach Energieförderungsverordnung, Anhang 2.1: angebaut CHF 360, integriert CHF 400 pro kWp bis 30 kWp. Ertrag 900 kWh pro kWp im Schweizer Mittel (BFE). Für Module ohne Luftzirkulation dahinter rechnet PVGIS in Bern 3,8 % weniger Ertrag; Indachanlagen mit Hinterlüftung liegen dazwischen. Dachfläche mit 5 m² pro kWp.
Indach-Solaranlagen in Zahlen
Integrierte Anlagen erhalten mehr Einmalvergütung und waren 2025 pro kW nicht teurer als Aufdachanlagen. Dazu kommen die Unterkonstruktion und die Bleche rund um das Modulfeld, dafür braucht es dort keine Ziegel.
- CHF 400
- Einmalvergütung pro kWp für integrierte Anlagen bis 30 kWp, bei Aufdachanlagen CHF 360 Energieförderungsverordnung, Anhang 2.1
- CHF 1’817
- kostete ein kW bei integrierten Anlagen von 10 bis 30 kW 2025 im Median, ohne MWST, Unterkonstruktion und Spenglerarbeiten. Aufdach: CHF 1’911 EnergieSchweiz, Preisbeobachtungsstudie 2025
- 3,8 %
- weniger Ertrag rechnet PVGIS in Bern für Module ganz ohne Luft dahinter. Mit Hinterlüftung ist der Verlust kleiner EU-Kommission, PVGIS 5.3
- 7 Tage
- vor Baubeginn meldet die Bauherrschaft eine bewilligungsfreie Solaranlage über eBau an die Gemeinde, gezählt in Arbeitstagen Kanton Bern, Baubewilligungsdekret Art. 7a
- 2024
- Seit diesem Jahr sind Indach- und Aufdachanlagen im Kanton Bern auch auf Neubauten als Unterhalt abziehbar. Die Bundessteuer lässt den Abzug nur auf bestehenden Gebäuden zu Steuerverwaltung Kanton Bern, TaxInfo
- 4 %
- der Offerten und Rechnungen in der Preisstudie 2025 betrafen integrierte Anlagen, die übrigen waren Aufdachanlagen EnergieSchweiz, Preisbeobachtungsstudie 2025
Stand Oktober 2026. Preise ohne MWST, Einmalvergütung für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. April 2025.
Was ist eine Indach-Solaranlage?
Eine Indach-Solaranlage ersetzt auf ihrer Fläche die Ziegel und ist Teil der Dachhaut. Die Energieförderungsverordnung nennt solche Anlagen integriert: Sie produzieren Strom und dienen zugleich dem Wetterschutz, dem Wärmeschutz oder der Absturzsicherung.
Unter den Modulen liegen wie bei jedem Ziegeldach Unterdach, Konterlattung und Lattung. Seiten-, First- und Traufbleche schliessen das Modulfeld an die Ziegel an. Für Indach nennt EnergieSchweiz eine Dachneigung von mindestens 25 Grad, je nach System.
Ob eine Anlage als integriert gilt und die höhere Einmalvergütung erhält, entscheidet Pronovo nach vier Punkten:
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Keine Ziegel unter den Modulen
Auf der Fläche des Modulfelds wird die Dacheindeckung entfernt. Liegt die Anlage über Ziegeln, Eternit oder Blech, gilt sie als angebaut, auch wenn das Dach darunter neu gedeckt wurde.
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Die Module halten das Wasser ab
Die Module sind gegeneinander abgedichtet und führen das Regenwasser selbst ab. Baut man ein Modul aus, ist das Dach an dieser Stelle nicht mehr dicht. Diese Doppelfunktion verlangt die Verordnung.
-
Bleche nur, wo sie nötig sind
Breite Randabschlüsse oder grosse Spenglereinfassungen, die nur nach Integration aussehen, genügen nicht. Ein bestimmtes Indach-Produkt allein ist für Pronovo nicht entscheidend.
-
Fotos aus der Bauzeit
Zum Gesuch gehören Fotos während des Baus und von der fertigen Anlage, auf denen die Randabschlüsse zu sehen sind. Wir fotografieren die Unterkonstruktion, bevor die Module darauf liegen.
Quellen: Energieförderungsverordnung Art. 6, Pronovo-Richtlinie Photovoltaik 4.2, Kap. 6.2, EnergieSchweiz zur Dacherneuerung.
Indach oder Aufdach: Unterschiede bei Kosten, Optik und Ertrag
Beide Bauarten liefern fast gleich viel Strom. Aufdach passt auf jedes intakte Dach und lässt sich jederzeit nachrüsten. Indach wirkt ruhiger und lohnt sich vor allem, wenn das Dach ohnehin neu gedeckt wird.
Pro kW waren integrierte Anlagen 2025 im Median nicht teurer. Bei Indach kommen aber Unterkonstruktion und Spenglerarbeiten dazu, die in diesen Preisen fehlen. Wie sich der Preis einer Anlage zusammensetzt, zeigt die Übersicht Was eine Solaranlage 2026 kostet.
| Merkmal | Aufdach | Indach |
|---|---|---|
| Aufbau | Module auf Schienen über den Ziegeln | Module anstelle der Ziegel, als Dachhaut |
| Optik | Modulfeld auf dem Dach, höchstens 20 cm hoch | Modulfeld in der Ebene der Ziegel |
| Preis pro kW, 10–30 kW | CHF 1’911 | CHF 1’817, dazu Unterkonstruktion und Bleche |
| Ziegel | bleiben, das Dach sollte noch lange halten | entfallen unter dem Modulfeld |
| Einmalvergütung 10 kWp | CHF 3’600 | CHF 4’000 |
| Ertrag | 900 kWh pro kWp im Mittel | bis 3,8 % weniger, je nach Hinterlüftung |
| Dachneigung | geneigte Dächer und Flachdächer | ab rund 25 Grad, je nach System |
| Passt am besten | auf ein intaktes Dach | zum Neubau oder zur neuen Eindeckung |
Integrierte Anlagen ohne Unterkonstruktion und Spenglerarbeiten. Grundlage sind nur 25 und 33 integrierte Anlagen, die Studie sieht keinen signifikanten Unterschied. Preisbeobachtungsstudie 2025
Gegenüber einem Dach ohne Solaranlage kostet eine integrierte Anlage laut EnergieSchweiz rund 30 bis 50 Prozent mehr. Dafür liefert sie über Jahrzehnte Strom.
EnergieSchweiz, Integrierte Solaranlagen (2020)Wann ist Indach die bessere Wahl? Neubau, Dachsanierung, Ortsbild
Indach passt dann, wenn das Dach ohnehin neu gedeckt wird: beim Neubau, bei einer Sanierung und überall dort, wo eine ruhige Dachfläche zählt. Auf einem intakten Dach mit vielen Jahren Restlebensdauer ist Aufdach meist die naheliegende Lösung.
Ist das Dach zu klein oder ungünstig ausgerichtet, liefern auch Solarmodule an der Fassade Strom, vor allem im Winter.
- 01 Neubau
Die Solarpflicht mit dem Dach erfüllen
Neue Bauten im Kanton Bern brauchen seit 2026 eine Solaranlage: mindestens 10 Prozent der anrechenbaren Gebäudefläche, geeignete Dächer zu 60 Prozent belegt. Mit Indach wird diese Fläche gleich als Dachhaut geplant, Ziegel braucht es dort keine.
Vollzugshilfe EN-Solar BE - 02 Dachsanierung
Neue Eindeckung und Solaranlage in einem
Muss die Eindeckung ohnehin ersetzt werden, entfallen auf der Modulfläche die neuen Ziegel. Dach und Anlage starten gemeinsam, Solaranlagen halten im Mittel 33 Jahre. Wird ein Dach erst Jahre nach der Montage saniert, müssen die Module dafür ab- und wieder aufgebaut werden.
BFE, Statistik Sonnenenergie 2025 - 03 Ortsbild und Baudenkmal
Ruhige Dachflächen, wo das Ortsbild zählt
Bei Baudenkmälern rät die Berner Denkmalpflege in der Regel zu Indach mit Unterlüftung: ganze Dachflächen oder ein kompaktes Rechteck an der Traufe, dunkle und matte Module, Bleche in der Farbe des Dachs.
Handbuch Energie und Baudenkmal, Heft 4
Bewilligung im Kanton Bern
Solaranlagen auf Dächern sind in Bau- und Landwirtschaftszonen meist nur meldepflichtig. Für Baudenkmäler und geschützte Ortsbilder gelten strengere Regeln. Was für Ihr Haus gilt, hängt vom Bauinventar und vom Ortsbild ab.
RPV Art. 32a, Baubewilligungsdekret Art. 6 bis 7a, Richtlinien Kanton Bern, Denkmalpflege
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Meldung genügt
Ohne Baubewilligung bleiben Dachanlagen, die höchstens 20 cm über die Dachfläche ragen, von oben gesehen nicht über das Dach hinausragen, reflexionsarm und kompakt sind. Vollflächig integrierte Anlagen sind nach den kantonalen Richtlinien baubewilligungsfrei. Gemeldet wird spätestens 7 Arbeitstage vor Baubeginn über eBau.
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Baubewilligung nötig
An schützenswerten Baudenkmälern, an erhaltenswerten in einer Baugruppe und in Ortsbildern von nationaler Bedeutung mit dem Erhaltungsziel A braucht es ein Baugesuch. Dasselbe gilt in Ortsbildschutzgebieten, wenn das Schutzinteresse betroffen ist. Die Denkmalpflege schreibt dazu einen Fachbericht.
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Vorab geklärt
Ob Ihr Haus im Bauinventar steht oder in einem geschützten Ortsbild liegt, prüfen wir vor der Offerte. Meldung oder Baugesuch reichen wir für Sie ein.
Höhere Einmalvergütung für integrierte Anlagen
Für integrierte Anlagen zahlt der Bund CHF 400 pro kWp für die ersten 30 kWp und CHF 330 bis 100 kWp. Aufdachanlagen erhalten CHF 360 und 300. Bei 10 kWp sind das CHF 400 mehr.
Beiträge von Gemeinden, Steuerabzug und Rücklieferung rechnet der Förderrechner mit Einmalvergütung und Steuerabzug zusammen.
| Anlage | Aufdach | Indach | Mehr mit Indach |
|---|---|---|---|
| 5 kWp | CHF 1’800 | CHF 2’000 | + 200 |
| 10 kWp | CHF 3’600 | CHF 4’000 | + 400 |
| 15 kWp | CHF 5’400 | CHF 6’000 | + 600 |
| 20 kWp | CHF 7’200 | CHF 8’000 | + 800 |
| 30 kWp | CHF 10’800 | CHF 12’000 | + 1’200 |
| 50 kWp | CHF 16’800 | CHF 18’600 | + 1’800 |
| 100 kWp | CHF 31’800 | CHF 35’100 | + 3’300 |
Einmalvergütung für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. April 2025, ab 100 kWp CHF 250 pro kWp für beide Bauarten. Quelle: Energieförderungsverordnung, Anhang 2.1.
Gesuch mit Fotos
Das Gesuch geht nach der Inbetriebnahme an Pronovo, im Schnitt kommt das Geld rund zwei Monate nach dem Gesuch. Für die Kategorie integriert verlangt Pronovo Fotos aus der Bauzeit und von der fertigen Anlage.
Pronovo-Richtlinie Photovoltaik 4.2Steuerabzug im Kanton Bern
Indach- und Aufdachanlagen gelten als Unterhalt und sind vom Einkommen abziehbar, nach Abzug der Einmalvergütung. Seit 2024 gilt das im Kanton auch für Neubauten. Bei der Bundessteuer ist der Abzug nur auf bestehenden Gebäuden möglich.
Steuerverwaltung Kanton Bern, TaxInfoVersichert über die GVB
Feuer- und Elementarschäden an Solaranlagen, zum Beispiel durch Hagel, deckt im Kanton Bern die obligatorische Gebäudeversicherung. Die Anlage wird der GVB mit einem Formular gemeldet.
Gebäudeversicherung BernHäufige Fragen zur Indach-Solaranlage
Antworten zu Kosten, Dichtheit, Ertrag, Bewilligung und Steuern bei Indach-Anlagen im Kanton Bern.
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Frage stellenIntegrierte Anlagen von 10 bis 30 kW kosteten 2025 im Median CHF 1’817 pro kW ohne MWST, Aufdachanlagen CHF 1’911. Bei Indach kommen Unterkonstruktion und Spenglerarbeiten dazu, die in diesen Werten fehlen. Dafür entfallen die Ziegel unter dem Modulfeld, und die Einmalvergütung ist höher: CHF 4’000 statt 3’600 bei 10 kWp.
Das hängt vom Dach ab. Indach lohnt sich, wenn das Dach ohnehin neu gedeckt wird, beim Neubau und dort, wo eine ruhige Dachfläche zählt. Auf einem intakten Dach mit vielen Jahren Restlebensdauer ist Aufdach meist die einfachere Lösung. Beide liefern fast gleich viel Strom, integrierte Anlagen erhalten CHF 40 pro kWp mehr Einmalvergütung.
Ja, wenn sie fachgerecht gebaut ist. Die Module sind gegeneinander abgedichtet und führen das Regenwasser ab, Seiten-, First- und Traufbleche verbinden das Modulfeld mit den Ziegeln. Darunter liegt wie bei jedem Ziegeldach ein Unterdach. Pronovo anerkennt eine Anlage nur als integriert, wenn die Module selbst das Wasser abhalten.
Etwas weniger, wenn hinter den Modulen wenig Luft zirkuliert, denn warme Module leisten weniger. PVGIS rechnet in Bern für Module ganz ohne Hinterlüftung mit 3,8 Prozent weniger Ertrag, bei 10 kWp also höchstens rund 340 kWh pro Jahr. Indachanlagen mit Hinterlüftung verlieren weniger.
EnergieSchweiz nennt mindestens 25 Grad, die genaue Grenze hängt vom System ab. Auf flacheren Dächern führen die Module das Wasser nicht zuverlässig ab. Dort passen Aufdach- oder Flachdachanlagen.
Meist nicht. Vollflächig integrierte Anlagen sind nach den kantonalen Richtlinien baubewilligungsfrei und werden spätestens 7 Arbeitstage vor Baubeginn über eBau der Gemeinde gemeldet. An schützenswerten Baudenkmälern, an erhaltenswerten in einer Baugruppe und in Ortsbildern von nationaler Bedeutung mit dem Erhaltungsziel A braucht es eine Baubewilligung.
Im Kanton Bern ja: Indach- und Aufdachanlagen gelten als Unterhalt, seit 2024 auch auf Neubauten. Abziehbar ist, was nach Abzug der Einmalvergütung bleibt. Bei der direkten Bundessteuer ist der Abzug nur auf bestehenden Gebäuden möglich, ab 2029 entfällt er dort mit dem Eigenmietwert.
Feuer- und Elementarschäden, zum Beispiel durch Hagel, deckt im Kanton Bern die obligatorische Gebäudeversicherung GVB. Die Anlage wird der GVB mit einem Formular gemeldet. Schäden durch Marder, Kurzschluss oder Diebstahl sind darin nicht enthalten, dafür gibt es Zusatzversicherungen.
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