Offerte anfordern
Photovoltaik nach Gebäude

Solaranlage für Mehrfamilienhäuser: Solarstrom für alle Parteien

Auf einem Mehrfamilienhaus lohnt sich eine Solaranlage vor allem, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner den Strom selbst verbrauchen. Dafür schliessen sich die Parteien zusammen: im Haus als ZEV oder vZEV, im Quartier seit 2026 auch als lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).

Wir planen die Anlage, klären mit Verwaltung oder Stockwerkeigentümern das passende Modell und richten Messung und Abrechnung ein. Mehr über unsere Solaranlagen im Raum Bern.

Wohnquartier mit drei Mehrfamilienhäusern, das mittlere hat eine Solaranlage auf dem Flachdach

Wer teilt den Solarstrom?

Wer mitmacht Alle Parteien im Haus mit der Solaranlage seit 2018
Leitungen Eigene Leitungen hinter einem Netzanschluss
Messung Ein Zähler des Netzbetreibers, eigene Zähler pro Partei
Netzentgelt auf dem Solarstrom Keines auf dem Solarstrom aus dem eigenen Dach

Vereinfachte Darstellung. Welche Häuser zusammen ein Modell bilden können, hängt vom Netzanschluss und vom Netzbetreiber ab. Das prüfen wir für Ihre Liegenschaft.

Kurz erklärt

Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus: das Wichtigste

Auf einem Mehrfamilienhaus teilen sich die Parteien den Solarstrom vom Dach über einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Mieterinnen und Mieter zahlen dafür mit der Pauschale höchstens 80 Prozent dessen, was sie für Strom aus dem Netz zahlen würden. Anlagen ab 30 kWp kosten pro kWp deutlich weniger als auf einem Einfamilienhaus.

80 %
dessen, was die gleiche Menge Strom ohne ZEV kosten würde, darf der Solarstrom pauschal höchstens kosten. Alternativ gelten die effektiven Kosten Energieverordnung, Art. 16b
10 %
der Anschlussleistung muss die Solaranlage mindestens leisten, damit ein ZEV oder vZEV zulässig ist Energieverordnung, Art. 15
40 %
tiefer ist der Netznutzungstarif für Strom aus der eigenen LEG, über mehrere Netzebenen 20 %. Die LEG darf höchstens eine Gemeinde umfassen Stromversorgungsverordnung, Art. 19h
CHF 1’428
kostete ein kWp 2025 im Median bei Anlagen von 30 bis 100 kWp, ohne MWST. Bei 10 bis 30 kWp waren es CHF 1’911 EnergieSchweiz, Preisbeobachtungsstudie 2025
CHF 300
Einmalvergütung pro kWp für den Anteil zwischen 30 und 100 kWp, darunter CHF 360 Energieförderungsverordnung, Anhang 2.1
4’958
Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch waren Ende 2025 im Netzgebiet der BKW aktiv BKW, Energiedialog Dezember 2025

Stand Oktober 2026. Gesetze in der Fassung von 2026.

Mieter und Eigentümer

Wie profitieren Mieter und Eigentümer von Solarstrom vom eigenen Dach?

Im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch kaufen die Mieterinnen und Mieter den Solarstrom vom Dach statt aus dem Netz. Für sie ist er günstiger, die Eigentümerschaft erhält pro Kilowattstunde mehr als bei der Einspeisung. Das Energiegesetz legt fest, wie viel der Solarstrom höchstens kosten darf.

Was eine Kilowattstunde wert ist Rappen pro kWh, ohne MWST
  • Netzstrom ohne ZEV 27,7 Rp.
    Median Schweiz 2026, typischer Haushalt
  • Solarstrom im ZEV, Pauschale bis 22,2 Rp.
    höchstens 80 Prozent davon
  • Eingespeister Solarstrom 6,0–10,3 Rp.
    Vergütung der BKW im 1. und 2. Quartal 2026

Quellen: ElCom, Strompreise 2026, Energieverordnung Art. 16b, BFE, Referenz-Marktpreise. Ihr Strompreis hängt vom Netzbetreiber ab.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer

  • Sie verkaufen den Solarstrom im Haus und erhalten pro kWh deutlich mehr als für den eingespeisten Strom.
  • Abrechnen können Sie pauschal mit höchstens 80 Prozent des Netzstrompreises oder nach den effektiven Kosten der Anlage.
  • Sie sind für die Stromversorgung der Mieterinnen und Mieter verantwortlich und tragen die Kosten für die Einführung des ZEV.

Für Mieterinnen und Mieter

  • Der Solarstrom aus dem ZEV kostet höchstens gleich viel wie Strom aus dem Netz, mit der Pauschale mindestens 20 Prozent weniger.
  • Bei der Einführung des ZEV entscheiden Sie, ob Sie mitmachen oder beim Netzbetreiber bleiben.
  • Später ist ein Austritt nur möglich, wenn die Versorgung oder die Abrechnung nicht den Vorgaben entspricht, mit 3 Monaten Frist.
Modelle

ZEV, vZEV oder LEG: welches Modell passt zu Ihrer Liegenschaft?

Für ein Mehrfamilienhaus mit einem Hausanschluss ist der ZEV das bewährte Modell. Der vZEV passt, wenn die Zähler des Netzbetreibers bleiben sollen oder mehrere Häuser am selben Anschlusspunkt hängen. Die LEG verbindet Häuser in der ganzen Gemeinde, nutzt aber das öffentliche Netz und spart deshalb nur einen Teil des Netzentgelts.

In der Stadt Bern bietet ewb seit dem 3. September 2026 eine LEG für das ganze Stadtgebiet an, mit 20 Prozent Abschlag auf die Netznutzung. Im Netzgebiet der BKW melden Sie ZEV, vZEV und LEG über deren Kundenportal an.

ZEV

seit 2018

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Wer mitmacht
Alle Parteien im Haus mit der Solaranlage
Leitungen
Eigene Leitungen hinter einem Netzanschluss
Voraussetzung
Anlage mit mindestens 10 % der Anschlussleistung
Gegenüber dem Netzbetreiber
Ein einziger Kunde des Netzbetreibers
Messung
Ein Zähler des Netzbetreibers, eigene Zähler pro Partei
Wer abrechnet
Eigentümerschaft oder ein beauftragter Dienstleister
Netzentgelt auf dem Solarstrom
Keines auf dem Solarstrom aus dem eigenen Dach
Passt für
Haus mit einem Anschluss, bei Neubau oder neuer Zähleranlage

vZEV

seit 2025

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Wer mitmacht
Häuser am selben Netzanschlusspunkt, etwa an einer Verteilkabine
Leitungen
Anschlussleitungen bis zum Netzanschlusspunkt
Voraussetzung
Anlage mit mindestens 10 % der Anschlussleistung
Gegenüber dem Netzbetreiber
Ein einziger Kunde des Netzbetreibers
Messung
Smart Meter des Netzbetreibers, zu einem virtuellen Zähler zusammengefasst
Wer abrechnet
Der vZEV selbst, mit Messdaten des Netzbetreibers
Netzentgelt auf dem Solarstrom
Keines auf dem Solarstrom innerhalb des vZEV
Passt für
Bestehende Häuser, die Zähler bleiben beim Netzbetreiber

LEG

seit 2026

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

Wer mitmacht
Teilnehmende in derselben Gemeinde und auf derselben Netzebene
Leitungen
Öffentliches Verteilnetz
Voraussetzung
Anlagen mit mindestens 5 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden
Gegenüber dem Netzbetreiber
Jede Partei bleibt eigene Kundin des Netzbetreibers
Messung
Smart Meter des Netzbetreibers bei allen Teilnehmenden
Wer abrechnet
Netzbetreiber für Netz und Reststrom, den Solarstrom nach eigener Vereinbarung
Netzentgelt auf dem Solarstrom
40 % tiefer, über mehrere Netzebenen 20 %
Passt für
Nachbarn im Quartier ohne gemeinsamen Anschluss

Den ZEV melden Sie dem Netzbetreiber drei Monate im Voraus. Quellen: Energiegesetz, Energieverordnung, Stromversorgungsgesetz, ElCom, FAQ zum Mantelerlass, BKW.

Kosten

Was kostet eine Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus?

Anlagen mit 30 bis 100 kWp kosteten 2025 im Median CHF 1’428 pro kWp ohne MWST, die Hälfte lag zwischen CHF 1’125 und 1’751. Das ist pro kWp rund 25 Prozent weniger als bei Anlagen von 10 bis 30 kWp, wie sie auf Einfamilienhäusern üblich sind. Gerüst, Planung und Anschluss verteilen sich auf mehr Module.

Beim ZEV kommen Zähler und Verkabelung dazu. Eine Übersicht nach Anlagengrösse finden Sie unter Preise für Solaranlagen aller Grössen , Beiträge und Fristen unter Förderung und Steuerabzug für Solaranlagen .

Preis pro kWp nach Anlagengrösse Median 2025, Aufdachanlagen, ohne MWST
  1. CHF 2’497 2–10 kWp
  2. CHF 1’911 10–30 kWp
  3. CHF 1’428 30–100 kWp
  4. CHF 1’102 100–300 kWp

Quelle: EnergieSchweiz, Preisbeobachtungsstudie 2025. Hervorgehoben ist die Grössenklasse des Rechenbeispiels.

Rechenbeispiel 60 kWp mit ZEV

Anlage inklusive MWST
CHF 92’500
Zähler und Verkabelung für den ZEV
+ CHF 6’400
Einmalvergütung Pronovo
− CHF 19’800
Nach Einmalvergütung
rund CHF 79’100

Spanne für die Anlage: CHF 73’000 bis 113’500. Die Einmalvergütung beträgt CHF 360 pro kWp bis 30 kWp und CHF 300 für jedes weitere kWp. In der Stadt Bern zahlt ewb ab 31 kWp zusätzlich CHF 2’400. Die ZEV-Kosten sind ein Median aus nur 17 Projekten und schwanken stark.

Rücklieferung ab 30 kW

Für Anlagen mit Eigenverbrauch gilt die Mindestvergütung von 6 Rp. pro kWh nur für den Leistungsanteil unter 30 kW. Je mehr Solarstrom im Haus bleibt, desto besser rechnet sich eine grosse Anlage.

Energieverordnung, Art. 12

Steuern im Kanton Bern

Im Privatvermögen ist die Investition nach Abzug der Einmalvergütung als Unterhalt abziehbar, auch bei vermieteten Wohnungen. Der Verkauf von Solarstrom an Mieterinnen und Mieter ist steuerbarer Ertrag.

Steuerverwaltung Kanton Bern

Kosten für den ZEV

Die Kosten für die Einführung des Zusammenschlusses trägt die Eigentümerschaft. Sie darf sie nicht direkt auf die Mieten überwälzen. Laufende Kosten für Messung und Abrechnung sind Teil des Solarstrompreises.

Energiegesetz, Art. 17
Eigenverbrauch

Wie viel Solarstrom wird im Haus verbraucht?

Ein einzelner Haushalt verbraucht ohne Optimierung 15 bis 30 Prozent seines Solarstroms selbst. Im Mehrfamilienhaus liegt der Anteil höher, weil sich der Verbrauch vieler Haushalte über den Tag verteilt. Eine Faustregel von EnergieSchweiz legt die Anlage so aus, dass rund 60 Prozent Eigenverbrauch möglich sind: etwa 9 m² Modulfläche pro Wohnung.

Noch mehr Solarstrom bleibt im Haus mit einer Wärmepumpe, die am Mittag Warmwasser macht, mit Ladestationen in der Einstellhalle und mit einem Batteriespeicher für mehr Eigenverbrauch.

Eigenverbrauch eines Haushalts nach Ausstattung
  • ohne Optimierung 15–30 %
  • Haushaltsgeräte gezielt nutzen 30–40 %
  • dazu Wärmepumpe oder Boiler 40–60 %
  • dazu E-Auto 50–70 %
  • Haushaltsgeräte und Batterie über 70 %

Quellen: EnergieSchweiz, Solarstrom-Eigenverbrauch optimieren, EnergieSchweiz, Eigenverbrauch in Mehrfamilienhäusern.

Messung und Abrechnung

Messung und Abrechnung des Solarstroms

Im ZEV misst der Netzbetreiber nur noch am Hausanschluss, was das ganze Haus aus dem Netz bezieht und einspeist. Wie viel Strom jede Wohnung braucht und wie viel davon vom Dach kommt, erfassen eigene Zähler. Beim vZEV und bei der LEG bleiben die Zähler beim Netzbetreiber, er liefert die Messwerte.

Wir planen das Messkonzept zusammen mit der Solaranlage und montieren die Zähler. Die laufende Abrechnung übernimmt die Eigentümerschaft selbst oder ein spezialisierter Dienstleister.

Elektrikerin prüft im Keller eines Mehrfamilienhauses eine Reihe digitaler Stromzähler, daneben ein Wechselrichter
Zählerplatz im Keller: ein Zähler pro Wohnung
ZEV
  1. Messen Ein Zähler des Netzbetreibers am Hausanschluss, dazu eigene Zähler für jede Wohnung
  2. Daten Lastgangdaten des Hausanschlusses erhält der ZEV vom Netzbetreiber kostenlos
  3. Rechnung Die Eigentümerschaft oder ein Dienstleister rechnet Solar- und Netzstrom mit jeder Partei ab
vZEV
  1. Messen Smart Meter des Netzbetreibers in jeder Wohnung, auf Verlangen innert 3 Monaten installiert
  2. Daten Der Netzbetreiber fasst die Zähler zu einem virtuellen Messpunkt zusammen und liefert die Werte
  3. Rechnung Der vZEV rechnet intern selbst ab, auch im Netzgebiet von ewb und BKW
LEG
  1. Messen Smart Meter des Netzbetreibers bei allen Teilnehmenden
  2. Daten Der Netzbetreiber ermittelt alle 15 Minuten, wie viel Strom aus der Gemeinschaft stammt
  3. Rechnung Netz und Reststrom stellt der Netzbetreiber jeder Partei in Rechnung, den Preis für den Solarstrom vereinbart die LEG

Zwei Wege, den Solarstrom im ZEV abzurechnen

Pauschale

Der Solarstrom kostet höchstens 80 Prozent dessen, was die gleiche Menge Strom ohne ZEV kosten würde. Anlage, Messung und Abrechnung sind darin enthalten.

Beispiel: Pro 1’000 kWh Solarstrom zahlt ein Haushalt höchstens CHF 222 statt CHF 277, bei 27,7 Rp. pro kWh.

Effektive Kosten

Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten der Anlage abzüglich der Erlöse aus der Einspeisung, höchstens bis zum Preis ohne ZEV. Liegen die Kosten darunter, darf die Eigentümerschaft zusätzlich die Hälfte der Differenz verrechnen.

Strom aus dem Netz

Den Netzstrom gibt die Eigentümerschaft nach Verbrauch zu den Kosten des Netzbetreibers weiter. Was die Parteien vereinbaren, wird schriftlich festgehalten: Vertretung, Messung, Abrechnung und Stromprodukt.

Quellen: Energieverordnung, Art. 16–18, Stromversorgungsgesetz, Art. 17e, ewb, BKW.

Stockwerkeigentum

Solaranlage im Stockwerkeigentum: so kommt der Entscheid zustande

Über eine Solaranlage auf dem gemeinsamen Dach entscheidet die Versammlung der Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer. Welche Mehrheit es braucht, hängt davon ab, wie die Anlage eingestuft wird. Rechtsratgeber sehen eine neue Solaranlage in der Regel als nützliche Massnahme.

Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer besprechen an einem Holztisch einen Dachplan mit Solarmodulen

Welche Mehrheit es braucht

Notwendige Massnahme
Mehrheit aller Eigentümer
Nützliche Massnahme
Mehrheit nach Köpfen und Wertquoten
Luxuriöse Massnahme
alle Eigentümer

Quellen: Zivilgesetzbuch, Art. 647c–647e, K-Tipp Rechtsschutz, Energieverordnung, Art. 16.

  1. Vorabklärung

    Wir prüfen Dach, Zählerplatz und Netzanschluss und schätzen den Verbrauch der Wohnungen. Daraus ergibt sich, wie gross die Anlage sein kann und welches Modell passt.

  2. Offerte und Varianten

    Die Verwaltung erhält eine Offerte mit Anlage, Messkonzept und Rechenbeispiel, auf Wunsch in Varianten. Sie dient als Unterlage für die Versammlung.

  3. Beschluss an der Versammlung

    Für eine nützliche Massnahme braucht es die Mehrheit aller Eigentümerinnen und Eigentümer, die zugleich mehr als die Hälfte der Wertquoten vertritt. Sind die Kosten für jemanden nicht zumutbar, ist der Bau gegen deren Willen nur möglich, wenn die anderen diesen Teil übernehmen.

  4. Vereinbarung zum Eigenverbrauch

    Schriftlich festgehalten werden mindestens: wer den Zusammenschluss gegen aussen vertritt, wie gemessen und abgerechnet wird und welches Stromprodukt extern bezogen wird. Wer nicht teilnimmt, behält einen eigenen Zähler.

  5. Bau und Inbetriebnahme

    Montage, Anschluss, Anmeldung beim Netzbetreiber und Gesuch für die Einmalvergütung. Danach läuft die Abrechnung nach dem vereinbarten Modell.

FAQ

Häufige Fragen zur Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus

Antworten zu ZEV, vZEV und LEG, zu Kosten, Abrechnung und Stockwerkeigentum im Kanton Bern.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns kurz über das Anfrageformular. Wir beantworten Fragen zu Ihrer Anlage gerne persönlich.

Frage stellen

Ein ZEV lohnt sich, wenn ein grosser Teil des Solarstroms im Haus verbraucht wird. Mit der Pauschale erhält die Eigentümerschaft bis zu 80 Prozent dessen, was der Netzstrom kosten würde, beim Schweizer Median 2026 also bis rund 22,2 Rp. pro kWh. Für eingespeisten Strom zahlte die BKW 2026 zwischen 6,00 und 10,27 Rp. Zulässig ist ein ZEV, wenn die Anlage mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung erreicht.

Im ZEV erfassen eigene Zähler den Verbrauch jeder Wohnung. Die Eigentümerschaft verrechnet den Solarstrom entweder pauschal mit höchstens 80 Prozent der Kosten ohne ZEV oder nach den effektiven Kosten der Anlage. Den Netzstrom gibt sie nach Verbrauch weiter. Beim vZEV und bei der LEG liefert der Netzbetreiber die Messwerte seiner Smart Meter.

Anlagen mit 30 bis 100 kWp kosteten 2025 im Median CHF 1’428 pro kWp ohne MWST. Eine Anlage mit 60 kWp kostet damit rund CHF 92’500 inklusive MWST, davon geht die Einmalvergütung von CHF 19’800 ab. Für Zähler und Verkabelung eines ZEV nennt EnergieSchweiz einen Median von CHF 5’900 ohne MWST.

Bei der Einführung des ZEV können Mieterinnen und Mieter wählen, ob sie mitmachen oder in der Grundversorgung des Netzbetreibers bleiben. Später ist ein Austritt nur möglich, wenn die Eigentümerschaft die Versorgung nicht gewährleistet oder die Preisregeln nicht einhält, oder bei einem Verbrauch ab 100 MWh pro Jahr. Die Frist beträgt 3 Monate. Neue Mieterinnen und Mieter treten dem bestehenden ZEV mit dem Mietvertrag bei.

Beim ZEV ersetzen eigene Zähler die Zähler des Netzbetreibers in den Wohnungen, der Netzbetreiber misst nur noch am Hausanschluss. Beim vZEV bleiben seine Smart Meter in den Wohnungen, er fasst sie zu einem virtuellen Zähler zusammen. Den vZEV gibt es seit 2025, er kann auch mehrere Häuser am selben Netzanschlusspunkt umfassen.

Ja. Energie Wasser Bern bietet seit dem 3. September 2026 die ewb.LEG für das ganze Stadtgebiet an, mit 20 Prozent Abschlag auf die Netznutzung. Bis Ende 2027 zahlen Bezügerinnen und Bezüger 13,1 Rp. pro kWh für den Strom aus der LEG, Produzenten erhalten 12,0 Rp., jeweils ohne MWST. Im Netzgebiet der BKW lässt sich eine eigene LEG über das Kundenportal anmelden.

In der Regel nicht. Rechtsratgeber stufen eine neue Solaranlage als nützliche bauliche Massnahme ein. Dafür braucht es die Mehrheit aller Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer, die zugleich mehr als die Hälfte der Wertquoten vertritt. Einstimmigkeit verlangt das Zivilgesetzbuch nur für luxuriöse Massnahmen.

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 brauchen Neubauten im Kanton Bern Solaranlagen auf mindestens 10 Prozent der anrechenbaren Gebäudefläche. Zusätzlich sind geeignete Dachflächen ab 50 m² zu mindestens 60 Prozent zu belegen, es gilt die höhere Anforderung. Die Pflicht kann auch ein Dritter erfüllen, etwa mit einem Contracting.

Kostenlose Offerte

In 60 Sekunden zur unverbindlichen Offerte

Beschreiben Sie kurz Ihr Gebäude und was Sie mit der Solaranlage vorhaben. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Eigenes Montage-Team, keine Subunternehmer
  • Förderantrag und Anschlussgesuch inklusive

Unverbindlich und kostenlos · Ihre Daten verwenden wir nur für diese Anfrage.

Gratis-Offerte